>Unterstützten

Als Gemeinnützige Vereine dürfen wir auch Geldspenden annehmen und können dafür offizielle Spendenbescheinigungen (Spendenquittungen) ausstellen, sofern die Zuwendung freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgt. Eine Spende liegt vor, wenn der Geldgeber keinen wirtschaftlichen Vorteil oder eine direkte Gegenleistung erhält (anders als beim Sponsoring/Werbung w.u.). Als neu gegründete Wählervereinigung verfügen wir über keine Geldmittel, gerade weil auch unser Jahersmitgliedsbeitrag Euro 1 beträgt, damit sich wirklich jeder beteiligen kann.
Daher ist jeder Betrag willkommen, egal wie klein, für Spenden bis 300 Euro reicht dem Finanzamt ein vereinfachter Nachweis (z. B. Kontoauszug plus Belegkopie).
Spenden werden grundsätzlich für den vom Spender angegebenen Zweck oder für den satzungsmäßigen Zweck des Vereins verwendet .

Helfen Sie mit..
Demokratisch Kilian Krebs